Das ›Rote Buch‹ befasst sich mit den Erzählungen J. R. R. Tolkiens und bietet einen Überblick über die Geschichte Mittelerdes.

Die weitverzweigten Zusammenhänge werden in einem Lexikon anhand von alphabetisch geordneten Artikeln zu Personen, Orten und Sachthemen mit Querverweisen dargestellt.

Meine Vorgehensweise ähnelt dabei der Quellenarbeit eines Historikers, da auch Tolkien selbst auf diese Weise arbeitete und daran Vergnügen fand: Er gab vor, sich aus der Sicht des Vierten Zeitalters, das mit den Geschehnissen am Ende des ›Herrn der Ringe‹ beginnt, mit der Geschichte und Mythologie Mittelerdes zu befassen. Neben dem ›Silmarillion‹, dem ›Hobbit‹ und dem ›Herrn der Ringe‹ besteht sein literarisches Werk aus unzähligen Fragmenten und Notizen, die in einem Zeitraum von über 40 Jahren entstanden. Zum Zeitpunkt seiner Arbeit am ›Herrn der Ringe‹ existierte also bereits ein umfangreicher Ideenschatz über Geschichte, Mythologie und Sprachen Mittelerdes, aus dem er schöpfen konnte. Dies macht die ungewöhnliche Tiefe seiner Erzählungen aus, die kein anderer Fantasy-Roman erreicht hat.

Tolkien selbst beschreibt die fiktiven Quellen des Herrn der Ringe. In der Einleitung berichtet er über die Entstehung des Roten Buches, als existiere es tatsächlich: »Unser Bericht über das Ende des Dritten Zeitalters stützt sich im Wesentlichen auf das ›Rote Buch der Westmark‹. Diese wichtigste Quelle für die Geschichte des Ringkrieges hieß so, weil sie in Untertürmen aufbewahrt worden war, dem Heim der Schönkinds, Verweser der Westmark. Eigentlich war es Bilbos persönliches Tagebuch, das er nach Bruchtal mitgenommen hatte. Frodo brachte es wieder ins Auenland zurück, und außerdem viele lose Blätter mit Notizen, und sein Bericht über den Krieg […] füllte fast alle seine Seiten. Aber angefügt und mit ihm zusammen aufbewahrt, wahrscheinlich in einem einzigen roten Einband, waren die drei großen, in rotes Leder gebundenen Bände, die Bilbo ihm zum Abschied geschenkt hatte. Diesen vier Bänden war ein fünfter hinzugefügt worden, der Erläuterungen […] enthielt.«
(HdR 30)