Auenland

Landschaft

Das Auenland erstreckt sich vom Brandywein bis zu den Fernen Höhen im Osten über 40 Wegstunden (120 Meilen) und 50 Wegstunden (150 Meilen) von den Mooren im Nordosten bis zu den Marschen im Süden.

Das Auenland besteht aus vier Vierteln, die jedoch keine amtliche Bedeutung haben. Im kühlen, trockenen Nordviertel finden sich hauptsächlich Felder; Im Westviertel Hügelland; geschütztes, fruchtbares Ackerland im Südviertel und im Ostviertel Wälder, Marschland, Ackerland und Steinbrüche. Im Südviertel wird vor allem das berühmte Pfeifenkraut angebaut. (Vgl. HdR 21)

Verwaltung

Verwaltet wird das Auenland vom Thain in Tukhang im Tukland und vom Bürgermeister in Michelbinge sowie in Bockland vom Herrn von Brandyschloß. Die Westmark wird vom Verweser in Untertürmen bei den Turmbergen verwaltet. Doch um 2340 DZ konnte man noch kaum von einer Regierung sprechen. Die meisten Familien regelten ihre Angelegenheiten selbst.

»[...] alle ihre wesentlichen Gesetze führten sie auf den König von ehedem in Fornost zurück, und befolgen sie immer noch, weil es Die Regeln waren [...] seit alters her und gerecht. [...] Der Thain ist der Vogt der Volksversammlung vom Auenland und Hauptmann der Auenland-Heerschau und der Hobbit-Wehren; aber da Volksversammlung und Heerschau nur in Notzeiten abgehalten werden, ist das Amt des Thains nicht mehr als eine Ehrenbezeichnung.« (HdR 25)

»Der einzige wirkliche Beamte im Auenland zu jener Zeit war der Bürgermeister von Michelbinge (oder vom Auenland), der alle sieben Jahre auf dem Freimarkt auf den Weißen Höhen am Mittsommertag gewählt wird. Seine einzige Pflicht als Bürgermeister besteht darin, als Gastgeber bei Festmählern aufzutreten. Aber die Ämter des Postmeisters und des Landbüttels waren mit dem Bürgermeister verbunden. Landbüttel war der Name, den die Hobbits ihrer Polizei gaben, oder der ihr am ehesten entsprechenden Einrichtung, die sie besaßen. Natürlich hatten sie keine Uniformen, und sie waren praktisch eher Feldhüter denn Polizisten. Außerdem schritten sie regelmäßig die Grenzen des Auenlandes ab.« (HdR 26)

Besiedlung des Auenlandes und Beginn der Auenlandzeitrechnung

»1601 DZ [Jahr 1 der Auenlandzeitrechnung (AZ)] zogen die Falbhäutebrüder Marcho und Blanco von Bree aus. Nachdem sie die Erlaubnis des hohen Königs in Fornost (Argeleb II.) erhalten hatte, überschritten sie mit einem großen Gefolge von Hobbits den Baranduin (von den Hobbits Brandywein genannt). Sie zogen über die Brücke von Steinbogen und sie nahmen das ganze jenseitige Land zwischen dem Fluß und den Fernen Höhen in Besitz, um hier zu leben. Nichts weiter wurde vom König verlangt, als daß sie die große Brücke instand hielten, wie auch allen anderen Brücken und Straßen, und daß sie den Sendboten des Königs beistünden und seine Oberhoheit anerkennten. Doch die Hobbits kümmerten sich wenig um die großen Ereignisse der Menschen und Elben und verwalteten sich größtenteils selbst.« (HdR 26)

Weitere Geschichte:

Autor: CG